Katze mit Auslauf?
Besitzen Sie einen Garten, der etwas ruhig gelegen ist, dann können Sie den kleinen Fellnasen nach einer Eingewöhnungszeit von mindestens zwei Wochen den Zugang nach draussen ermöglichen. Dazu sollten sie jedoch geimpft und gechipt sein. Die Impfung besteht hierbei nicht nur aus Katzenschnupfen und Katzenseuche, sondern darüber hinaus auch aus Tollwut und Leukose. Gerade bei letzteren handelt es sich um gefährliche Infektionskrankheiten, die das Leben der Stubentiger kosten können. Die Chippflicht ist in der Schweiz zwar noch nicht geltend, könnte aber zukünftig auch eingeführt werden. Dies macht zweifelsohne Sinn, denn geht die geliebte Mieze verloren, ist es aufgrund der Nummer wesentlich einfacher, sie wiederzufinden. Dazu bietet bereits der Tierarzt, der das Chippen durchführt, den Service an, sie bei einer europaweiten Registrierungsstelle anzumelden. Sie sollten Ihren neuen Mitbewohnern aber nur dann den Weg nach draussen erlauben, wenn Sie nicht an einer viel befahrenen Hauptstrasse wohnen, bei der die Unfallgefahr besonders hoch ist. Ist dies der Fall oder haben Sie nur einen Balkon, dann gibt es eine andere gute Möglichkeit: Mit speziellen Netzen können Sie den Garten oder Balkon katzensicher machen. Dies bedeutet, dass Sie einen gewissen, an das Gebäude befindlichen Teil abgrenzen. Spezielle Katzennetze mit dem erforderlichen Befestigungsmaterial erhalten Sie in jedem Zoo-Geschäft. Besonders hübsch sieht es aus, wenn sie das Netz mit katzenfreundlichen Pflanzen bewuchern lassen. Somit erhalten Sie noch eine zusätzliche, grüne Oase. Haben Sie Ihre Räumlichkeiten gemietet, dann fragen Sie vorab den Vermieter, denn nicht überall ist es erlaubt, dass Löcher für die Befestigung in die Wand gebohrt werden.